Weber & Partner RAe/Stb GbR

 

Druckfreundliche Version  Finanzierungsrisiko Lebensversicherung 

Eine Deckungslücke
 
kann entstehen, wenn die bei Vertragsabschluß prognostizierte Überschußbeteiligung sinken sollte.
 
Bei Kapitallebensversicherungen besteht die nach dem Ablauf ausgezahlte Summe aus der garantierten Mindestverzinsung und der nicht garantierten Überschußleistung. Ein Totalverlust ist damit quasi ausgeschlossen.
 
Die Höhe der Überschußbeteiligung ist allerdings von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und seiner Bilanzpolitik abhängig. Wie sich eine Überschußbeteiligung über ein Jahrzehnt entwickelt, kann niemand verläßlich voraussagen. Die Versicherungsunternehmen behelfen sich daher mit Prognosen. Anhaltspunkte für diese Prognosen sind die Überschüsse in der Vergangenheit, die konjunkturelle Entwicklung und die in der Zukunft zu erwartenden Geschäftsergebnisse.
 
Die Prognosen sind aber nie verbindlich - sie können es gar nicht sein. In Zeiten der konjunkturellen Schwäche können die Uberschußbeteiligungen zum Teil drastisch sinken. Das kann für denjenigen, der mit der Versicherungsleistung sein Darlehen tilgen möchte, eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten. Es sind Fälle bekannt, bei denen Deckungslücken in Höhe von einem Drittel der Ablaufleistung drohen. Das aufgenomme Darlehen kann also auch nur zu einem Teil zurückgezahlt werden und der Kunde muß ein weiteres Mal eine Finanzierung suchen.
 
Vielen Darlehensnehmern ist dieses Risiko und die weiteren Nachteile einer Finanzierung über eine Kapitallebensversicherung nicht bekannt. Den Vermittler solcher Finanzierungsmodelle treffen daher umfangreiche Aufklärungspflichten.