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Druckfreundliche Version  Finanzierungsrisiko Lebensversicherung 

Schadensersatzansprüche
 
können sich aus der Verletzung von Aufklärungspflichten ergeben.
 
In der Rechtsprechung ist bereits anerkannt, daß die Finanzierung mittels gekoppelter Darlehen und Lebensversicherung besondere Aufklärungspflichten auf seiten der vermittelnden Bank schafft, deren Verletzung einen Anspruch auf Schadensersatz nach sich ziehen kann. Erst in jüngerer Zeit treten verstärkt Deckungslücken auf. Auch hinsichtlich dieser Tatsache besteht dem Grunde nach eine Aufklärungspflicht und können sich Schadensersatzansprüche ergeben.
 
Dabei ist eine Haftung der Bank nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil möglicherweise ein nicht fest angestellter Vermittler die Beratung erbracht hat. Solche Vermittler sind z.B. dann sog. Erfüllungsgehilfen der Bank, wenn sie sich ihm überlassener, für die Vertragskombination vorgesehener Formulare des Kreditinstitutes bedienen. Das Handeln von Erfüllungsgehilfen hat sich die Bank wie eigenes zurechnen zu lassen.
 
Tritt der Kunde allerdings bereits mit dem Wunsch an die Bank heran, eine kombinierte Finanzierung zu erhalten, können die Aufklärungspflichten der Bank und damit Schadensersatzansprüche des Kunden entfallen.
 
Für jeden Einzelfall ist anhand der besonderen Umstände genau zu ermitteln, ob ein Schadensersatzanspruch bestehen könnte. Jede schematische Beurteilung verbietet sich angesichts der Komplexität des Sachverhaltes und der differenzierten Rechtsprechung. Ohne sorgfältige rechtliche Prüfung ist eine Abschätzung der Erfolgsaussichten eines Schadensersatzverlangens nicht möglich.
 
Einige bereits ergangene Urteile halten wir hier für Sie bereit.